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Verpflichtungen

Informationsleistung als Pflicht und Kür

Die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Informationspflichten (AktG, BörsenG, KwG, WpHG, etc.) sind zahlreich.

Die FINACOM behält den Überblick und stellt sicher, dass die Kunden die Anforderungen erfüllen. Für eine entsprechende Rechtsberatung stehen innerhalb des Netzwerkes der FINACOM zuverlässige und hochqualifizierte Ansprechpartner zur Verfügung.

 
 
 
 
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